Corona Kanton Glarus: Skipisten vorerst offen, aber weitere Einschränkungen
Die bestehenden Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden im Kanton Glarus verschärft mit dem Ziel, dass über die Festtage nicht noch weitere Einschränkungen nötig werden. Der Bundesrat prüft allerdings bereits noch stärkere Einschränkungen, welche ab kommender Woche gelten könnten.
Keine Entspannung in der Corona-Pandemie. Die Fallzahlen im Kanton Glarus werden mit Ausnahme des Hotspots im Alterszentrum Schwanden nicht als dramatisch eingestuft, aber der angestrebte Rückgang der Infektionszahlen stagniert, der R-Wert liegt über 1 und die Kapazitäten des Kantonsspitals sind seit längerem auf hohem Niveau äusserst angespannt. Vor diesem epidemiologischen Hintergrund und den vom Bund vorgegebenen Corona-Massnahmen hat der Regierungsrat unter der Prämisse «Kontakte reduzieren» per sofort folgende Massnahmen für den Kanton Glarus verordnet:
Vorgaben für Veranstaltungen und Ansammlungen
An öffentlichen oder privaten Veranstaltungen dürfen nur noch maximal 10 Personen teilnehmen, dies gilt auch für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Ausgenommen davon sind religiöse Veranstaltungen und Beerdigungen, politische Versammlungen und Demonstrationen sowie Aktivitäten in Bildungseinrichtungen und im Sport- und Kulturbereich. Für diese gelten weiterhin die speziellen bundesrechtlichen Vorgaben.
Vorgaben für Wintersport
Bis zum 11. Dezember 2020 müssen die Wintersportorte bzw. Sportanbieter gemäss Bundesbeschluss ihre Schutzkonzepte dem Kanton vorlegen, um eine Betriebsbewilligung erhalten zu können. Der Kanton entscheidet einerseits aufgrund des eingereichten Schutzkonzeptes, anderseits aufgrund der epidemiologischen Lage, der Kapazitäten beim Contact Tracing und Testing sowie der Auslastung der medizinischen Infrastruktur, wie es die bundesrätliche Verordnung vorschreibt. Bis rechtzeitig vor Weihnachten sind diese Gesuche zu behandeln. Bis dahin kann im Glarnerland Wintersport betrieben werden, allerdings mit der vom Bundesrat verfügten Einschränkung, dass die Transportsysteme nur zu zwei Drittel ausgelastet werden dürfen, um Mindestabstände zu ermöglichen.
Bund prüft weitergehende Massnahmen
Diese kantonalen Massnahmen könnten allerdings nur für kurze Zeit gelten: Angesichts der sich gesamtschweizerisch verschlechternden epidemiologischen Situation prüft der Bundesrat weitere Verschärfungen der Massnahmen zu Eindämmung der Pandemie. An seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 wird er darüber informieren.
Kanton GL