Corona Kanton Appenzell Ausserrhoden – Impfstart 4. Januar 2021
Dem Kanton Appenzell Ausserrhoden ist es ein Anliegen, die Bevölkerung jeweils auf den aktuellsten Stand bezüglich Covid-19 zu bringen. Da sich die Situation wie z.B. beim Impfen rasch ändern kann, ruft der Regierungsrat die Bevölkerung auf, sich auch aktiv über die Informationsportale von Bund und Kanton zu informieren.
Ablauf der Impfungen
Gestartet wird mit den ersten Impfungen in Appenzell Ausserrhoden am 4. Januar 2021. Gemäss den Vorgaben des Bundesrates wird zuerst den Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen die Impfung angeboten. Die Impfung wird durch Heim- und Hausärztinnen und -ärzte sowie Fachpersonal vorgenommen, ist freiwillig und kostenlos. Derzeit geht der Kanton davon aus, dass er eine erste Lieferung von 975 Dosen des Impfstoffs der Firma BioNTech/Pfizer anfangs Januar 2021 erhält. Sobald weitere Lieferungen des momentan noch einzigen Impfstoffs eintreffen, können weitere Personen geimpft werden. Um einen Impfschutz zu erreichen, muss jede Person zwei Mal mit demselben Impfstoff geimpft werden.
Die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) hat die Ziele der Covid-19-Impfung wie folgt formuliert: Erstes Ziel einer Impfung gegen Covid-19 ist es, besonders gefährdete Personen zu schützen und damit schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu reduzieren. Damit soll als zweites Ziel die Belastung der Spitäler und Pflegeheime reduziert und das Funktionieren des Gesundheitssystems gewährleistet bleiben. Drittes Ziel ist schliesslich, die negativen Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.
Die Reihenfolge, in der die Impfungen auch in Appenzell Ausserrhoden erfolgen werden, entspricht den Empfehlungen der EKIF. Grundsätzlich können sich alle Personen ab 16 Jahren impfen lassen.
Zuerst können sich besonders gefährdete Personen impfen lassen, also ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen.
In zweiter Priorität kann sich das Gesundheitspersonal impfen lassen, dann folgen Menschen, die mit besonders gefährdeten Menschen zusammenleben.
In dritter Priorität folgen Personen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Behindertenheimen.
Alle übrigen erwachsenen Personen können sich impfen lassen, sobald ausreichend Impfdosen zur Verfügung stehen.
Kinder und Schwangere gehören nicht zu den Impfgruppen, da zu wenig gesicherte Studiendaten für diese Gruppen vorliegen.
Abhängig von der Art und Menge der Impfstoffe werden die Möglichkeiten zur Impfung im Kanton laufend angepasst. Wer sich wann und wo impfen lassen kann, wird fortwährend kommuniziert. Der Kanton wird die Bevölkerung aktiv informieren, sobald zu den noch offenen Fragen Klarheit herrscht. Die impfwillige Bevölkerung wird um Verständnis gebeten, dass sie nicht sofort geimpft werden kann, weil zur Zeit der zugelassene Impfstoff nur in sehr kleinen Mengen zur Verfügung steht und weitere Impfstoffe erst noch von der Zulassungsbehörde freigegeben werden müssen. Sobald weitere Impfstoffe zur Verfügung stehen, informiert der Kanton, wie die Impfungen durchgeführt werden können.
Impfzentren in Herisau und Heiden
Sobald genügend Impfstoff vorhanden ist, können unmittelbar weitere Personen entsprechend dem Impfplan geimpft werden. Die kantonalen Behörden rechnen mit einer guten Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Um die erwartet hohe Anzahl an Impfwilligen schnellst möglich impfen zu können, werden zwei Impfzentren eingerichtet, im geschützten Operationssaal in Herisau und in der Sanitätshilfsstelle Heiden; beide Impfzentren befinden sich in der Nähe der dortigen SVAR-Spitäler und sind gut erreichbar. Die Vorbereitungsarbeiten für die künftigen Impfzentren sind angelaufen; die Infrastruktur wird rechtzeitig bereit stehen und öffnen, sobald genügend Impfdosen für eine grössere Anzahl an Personen verfügbar sind. Die Informationen über Anmeldemöglichkeiten, Öffnungszeiten etc. werden zu gegebener Zeit und früh genug bekanntgegeben. Anmeldungen sollen dann online und über die kantonale Hotline erfolgen können.
Neben den Impfzentren wird nach Möglichkeit auch in den hausärztlichen Praxen geimpft. Aber auch hierbei gilt: Wann dies möglich sein wird, hängt von der Art, der Menge und der Verfügbarkeit der jeweiligen Impfstoffe ab.
Rekrutierung von Fachpersonen
Der Betrieb der Impfzentren ist eine grosse Herausforderung. Der kantonale Führungsstab bittet daher Mitarbeitende aus Gesundheitswesen ergänzend um Mithilfe. Aus folgenden Berufsgruppen werden deshalb Personen gesucht: Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Praxisassistenzen (MPA), Fachfrauen und Fachmänner Gesundheit (FaGe) sowie Unterstützungspersonal bzgl. Administration, Hygiene und Pflege. Die Einsätze starten im Januar und dauern voraussichtlich bis Juli 2021.Telefonische Anfragen können an die kantonale Hotline gerichtete werden: 071 353 67 97 Online-Anmeldungen sind möglich unter http://appenzell-ar.staff.cloud/recruiting.
Informieren Sie sich!
Eine wichtige Vorbereitung kann die Bevölkerung von Appenzell Ausserrhoden schon heute tun: Einerseits kann bereits vorgängig ein elektronisches Impfbüchlein erstellt werden; dies vereinfacht die Abläufe beim Impfen. Andererseits ist es wichtig, dass alle Personen sich über die Covid-19-Impfung informieren und eine eigene Meinung bilden können. Vertraut werden soll dabei auf wissenschaftlich fundierte und korrekte Informationen. Umfassende Informationen finden Sie unter https://bag-coronavirus.ch/impfung/. Neben diesem Informationsportal des Bundes finden Sie auch zahlreiche Informationen auf der Homepage des Kantons unter www.ar.ch/corona. Für die individuelle Impfentscheidung spielen auch Ärztinnen und Ärzte sowie Gesundheitsfachpersonen eine wichtige Rolle. Sie beantworten Impfwilligen im direkten Gespräch Fragen rund um die Covid-19-Impfung. Auch die «Infoline Covid-19-Impfung» des Bundes beantwortet unter der Nummer +41 58 377 88 92 täglich von 6 bis 23 Uhr Fragen rund ums Impfen.
Kanton Appenzell Ausserrhoden