Der Beschluß des Stadtrates, Bewilligungen für dauernd längere Öffnungszeiten im Welschdörfli nur noch bis höchstens 03 Uhr zu erteilen, ist vom Verwaltungsgericht in allen Punkten bestätigt worden.
Ein vom Gemeinderat am 1. Februar 2007 überwiesenes Postulat fordert jedoch die Aufhebung dieses Beschlusses.
Die betroffenen Wirte sollen die Chance erhalten, mittels eines gemeinsamen Konzepts die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung zu gewährleisten.
Aus diesem Grund hat der Stadtrat entschieden, mit der Umsetzung seines Beschlusses bis im Herbst dieses Jahres zuzuwarten.
Am 10. Oktober 2006 beschloß der Stadtrat Restriktionen seiner Praxis zum städtischen Gastwirtschaftsgesetz.
Es war beabsichtigt, im Gebiet Altstadt und Lindenquai Bewilligungen für dauernd längere Öffnungszeiten nur noch bis maximal 02.00 Uhr, im Gebiet Welschdörfli nur noch bis maximal 3 Uhr nachts und im Industriegebiet nur noch bis höchstens 4 Uhr nachts zu erteilen.
Verwaltungsgericht: Stadträtlichen Entscheid in allen Punkten bestätigt
Dieser Beschluß wurde in der Folge von Gastwirten aus dem Gebiet Welschdörfli beim Verwaltungsgericht angefochten, welches den stadträtlichen Entscheid nun in allen Punkten bestätigt hat.
Insbesondere bezeichnete das Gericht auch die Auslegung des Gastwirtschaftsgesetzes durch den Stadtrat als rechtens.
Demgegenüber fordert das vom Gemeinderat am 1. Februar 2007 überwiesene Postulat Lardelli die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses und verlangt weiter, daß den Wirten die Chance gegeben wird, ein gemeinsames Konzept auszuarbeiten, welches Ruhe und Ordnung künftig gewährleisten soll.
Da die Vorarbeiten für dieses Konzept bereits im Gang sind, hat der Stadtrat entschieden, seinen Beschluß bis im Herbst auszusetzen und nach Vorliegen der gewonnenen Erkenntnisse eine Neubeurteilung der Situation vorzunehmen.