Polizei Schweiz
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag
  • Category flag

Bussgelder in der Schweiz

Verkehrsdelikte werden in der Schweiz ohne Einschränkungen geahndet. Sowohl Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch andere Verkehrsverstösse ziehen ein Bussgeld nach sich. Dies gilt nicht nur für Einheimische, sondern auch für Verkehrssünder aus anderen Ländern, die Urlaub in der Schweiz machen, auf Geschäfts- oder Durchreise sind. Seit dem 1. Mai 2024 können so zum Beispiel auch Bussgelder, die in der Schweiz verhängt wurden, in Deutschland in vollem Umfang vollstreckt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen stets im Blick behalten

Um empfindliche Bussgelder in der Schweiz zu vermeiden, sollten vor allem die allgemeingültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Blick behalten werden. Auf den Schweizer Autobahnen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h. Deutlich weniger ist auf Landstrassen ausserorts erlaubt. Hier sollten Autofahrer nicht schneller als 80 km/h unterwegs sein. Innerorts sind höchstens 50 km/h zulässig.

Was gibt es für Bussgelder im Strassenverkehr in der Schweiz?

Im Vergleich zu Nachbarländern wie Deutschland gelten die Bussgelder in der Schweiz als empfindlich hoch. Schon kleine Geschwindigkeitsüberschreitungen werden mit üppigen Bussgeldern verfolgt. Wer zum Beispiel ein bis höchsten fünf Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs ist, muss sowohl inner- als auch ausserorts mit einem Bussgeld von 40 Schweizer Franken rechnen. Geringer fällt es bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn aus. In diesem Fall werden 20 Schweizer Franken fällig.

Weitere Bussgelder, die im Falle von Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt werden, gestalten sich wie folgt:

  • Wer innerorts 6 bis 10 km/h zu schnell fährt, zahlt 120 Schweizer Franken, ausserorts sinkt das Bussgeld auf 100 Schweizer Franken und auf der Autobahn auf 60 Schweizer Franken.
  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 11 bis 15 km/h drohen innerorts 250 und ausserorts 160 Schweizer Franken. Auf der Autobahn müssen noch 120 Schweizer Franken gezahlt werden.
  • Ab Geschwindigkeitsüberschreitungen von wenigstens 16 km/h erhalten die Verkehrssünder innerorts eine Anzeige. Bei 16 bis 20 km/h zu viel beläuft sich das Bussgeld ausserorts auf 240 Schweizer Franken und auf der Autobahn auf 180 Schweizer Franken.
  • Auf der Autobahn muss erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 25 km/h mit einer Anzeige gerechnet werden.

Wird eine Anzeige verhängt, müssen sich die Fahrer generell nicht nur auf eine Geldstrafe einstellen. In diesem Fall erhalten sie ebenso ein Fahrverbot für den Zeitraum von drei Monaten.

Sicherheitsmarge bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Wie in anderen Ländern gibt es auch in der Schweiz eine gewisse Toleranz, die im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung abgezogen wird. Eine Besonderheit ist dabei allerdings, dass diese sogenannte Sicherheitsmarge nicht fix ist. Stattdessen hängt diese von den eingesetzten Radargeräten ab und ist demnach variabel. Bei stationären Radarmessungen wird etwa eine Toleranz von bis zu 14 km/h abgezogen, wenn die Autofahrer in der Kurve und mit mehr als 100 km/h geblitzt wurden.

In der Mehrzahl der Fälle bewegt sich die Sicherheitsmarge in der Schweiz allerdings zwischen 3 bis höchstens 7 km/h. Unterschieden wird dabei zwischen Laser- und Radarmessungen. Unabhängig von der Sicherheitsmarge bleiben die Bussgelder in der Schweiz gerade für Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt hoch.

Im Rahmen der Via Secura, die 2012 zur Senkung der Verkehrstoten verabschiedet wurde, drohen im Falle von extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen sogar Haftstrafen. Diese sind für Autofahrer vorgesehen, wenn sie sich auf der Autobahn mit mehr als 200 km/h bewegen. Die Haftstrafe umfasst ein Jahr, des Weiteren wird ein Führerscheinentzug von zwei Jahren verhängt. Das gleiche Strafmass gilt bei folgenden Geschwindigkeiten:

  • 70 km/h in Tempo-30-Zonen
  • 140 km/h auf Landstrassen ausserorts
  • 100 km/h in Ortschaften

Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen sind teuer

Neben den Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Schweiz auch die sogenannten Rotlichtverstösse mit hohen Bussgeldern geahndet. Hier belaufen sich die Bussgelder in der Regel auf 250 Schweizer Franken, wenn eine rote Ampel überfahren wurde. Diese Höhe gilt aber nur, wenn durch den Verstoss keine Gefährdung entstanden ist.

Werden Bussgelder aus der Schweiz in Deutschland vollstreckt?

Die Rechtslage zur Vollstreckung von Bussgeldern in der Schweiz hat sich Anfang Mai 2024 verändert. Da die Schweiz kein Mitgliedsland der EU ist, war bis dato nur eine eingeschränkte Vollstreckung möglich. Diese wurde durch einen Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz geregelt. Seit 1. Mai 2024 können in Deutschland aber auch Bussgelder aus der Schweiz vollstreckt werden. Gleiches gilt für Bussgelder aus Deutschland in der Schweiz. Die Vollstreckungen übernehmen jeweils die Bundesämter für Justiz. Bei Fahrverboten können Fahrer dagegen aufatmen. Wurden in der Schweiz Fahrverbote aufgrund einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung verhängt, gelten diese in Deutschland generell nicht. Gleiches gilt für Punkte, die Autofahrer in Flensburg haben. Diese spielen bei der Übertretung der Landesgrenze generell keine Rolle.

Auch wenn Deutschland Bussgelder aus der Schweiz nicht vollstreckt, sind Fahrer nicht davor befreit, diese noch zahlen zu müssen. So werden sie in der Regel spätestens dann fällig, wenn die Betroffenen wieder in die Schweiz fahren. Die Schweizer Polizei hat in diesem Fall auch das Recht, das Fahrzeug zum Beispiel auf einem Parkplatz zu blockieren und dann die säumige Summe auf diese Art und Weise zu erzwingen. Nicht bezahlte Bussgelder können im Ernstfall in der Schweiz sogar Haftstrafen nach sich ziehen.

 

Quelle des Titelbildes: pixabay.com

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 November, 2024 21:54