Polizei Schweiz
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Buochs NW – Suizid eines vorläufig aufgenommenen Afghanen (22)

Mit grosser Bestürzung und Trauer nehmen die Nidwaldner Behörden Kenntnis vom Todesfall eines 22-jährigen Afghanen in Buochs. Der Mann hat am 19. November 2018 Suizid begangen.

Am 19. November 2018 hat sich ein 22-jähriger Afghane mit dem Status eines vorläufig Aufgenommenen in Buochs das Leben genommen. Mit grosser Bestürzung und Trauer nehmen die Nidwaldner Behörden von diesem Hinschied Kenntnis.
Die Verwandten und Bekannten des Verstorbenen werden auf Wunsch nach besten Kräften durch ein Careteam unterstützt und intensiv begleitet. Die in den sozialen Medien aufgekommenen Vermutungen und Gerüchte im Zusammenhang mit dem Suizid des Mannes, der über den Ausweis F verfügte, bedürfen einer Richtigstellung:

Dem zuständigen Amt für Asyl und Flüchtlinge sind keine Anzeichen bekannt gewesen, dass sich der Afghane in Not befunden hat. Es lagen auch keine Hinweise auf einen Suizid vor. Weder äusserte sich der Mann zu seinen Problemen noch sprach er Selbstmordgedanken aus. Einzig bekannt war, dass der 22-Jährige, deram 23.7.2015 in die Schweiz einreiste und seit dem 7.8.2015 in Nidwalden lebte, im September 2018 unter starke Bauchschmerzen litt und dem Hausarzt überwiesen wurde. Im Anschluss wurde das Amt für Asyl und Flüchtlinge vom Arzt informiert, dass der Afghane zum Psychiater weiterüberwiesen wurde.

Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ist es aber üblich, dass die Amtsstelle nicht erfährt, was die Hintergründe der Überweisung sind, da der Schutz dieser persönlichen Angaben jederzeit gewährleistet sein muss. Alle Personen, die durch das Amt für Asyl und Flüchtlinge betreut werden, haben uneingeschränkten Zugang zu Ärzten und Psychiatern.

Lebenssituation des 22-Jährigen

Der 22-Jährige war in Nidwalden gut integriert: Er besuchte – nebst dem obligatorischen Sprachunterricht – freiwillig Deutschkurse, nahm im August 2017 an einem kantonalen Brückenangebot teil, welches er mit sehr guten Noten abschloss, und absolvierte seit August 2018 ein Praktikum bei einer Unternehmung in Ennetbürgen.

Nach Abschluss des Praktikums per Ende August 2019 wäre geplant gewesen, dass der junge Mann eine Lehrstelle antritt.
Die in den sozialen Medien geäusserten Vorwürfe, wonach die Unterbringung und Betreuungssituation für den Suizid des jungen Afghanen verantwortlich seien, weisen die Nidwalden Behörden in aller Deutlichkeit zurück. Es muss klar darauf hingewiesen werden, dass es in den letzten 21 Jahren im Kanton Nidwalden nie zu einem Suizid weder eines Asylbewerbers, eines vorläufig Aufgenommenen noch eines Flüchtlings kam.

Es ist richtig, dass der Mann darum gebeten hatte, von Buochs nach Stans umziehen zu dürfen. Das Amt für Asyl und Flüchtlinge hat ihn aber darauf aufmerksam gemacht, dass er in Stans kein Einzelzimmer mehr haben würde, sondern er das Zimmer eventuell mit Personen anderer Länder teilen müsse. Dies lehnte der Mann ab und blieb somit in Buochs in einer privaten Wohnung (Wohngemeinschaft), welche er sich mit drei Afghanen teilte.

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 November, 2018 15:04