Polizei Schweiz
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Brugg AG – Militärische Hallen werden als Bundesasylzentrum vorbereitet

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat in Absprache mit dem Kanton Aargau und der Stadt Brugg entschieden, die militärischen Hallen in der Stadt Brugg für die Nutzung als Bundesasylzentrum (BAZ) vorzubereiten.

Damit wird mehr Kapazität geschaffen, um die Empfehlungen des Bundes zum Schutz vor einer Ansteckung durch das Coronavirus einzuhalten und auch bei steigenden Flüchtlingszahlen über genügend Unterbringungsplätze zu verfügen.

Um die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus einzuhalten, schafft der Bund mehr Platz in seinen Zentren. Dabei sind auch die Ländi Hallen in Brugg vorgesehen. Diese zusätzliche Unterkunft soll bei Bedarf die anderen Bundesasylzentren entlasten.

Die Motorfahrzeugdienst-Hallen Ländi (MWD) in Brugg (AG) wurden bereits 2017 im Rahmen der Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverband befristet auf drei Jahre für die Unterbringung von Asylsuchenden vorgesehen. Dies im Falle eines raschen Anstiegs der Asylgesuche. Aufgrund der tiefen Asylgesuchszahlen mussten die Hallen bisher jedoch weder eingerichtet noch in Betrieb genommen werden.

In den Ländi Hallen in Brugg ist aktuell eine Nutzung von vorerst maximal 230 Unterbringungsplätzen vorgesehen. Damit kann die Durchsetzung der Regeln des Social Distancing zur Bekämpfung des Coronavirus sichergestellt werden.

Die Vorbereitungsarbeiten nehmen einige Wochen in Anspruch und beginnen per sofort. Die Anlage wird damit bei Bedarf ab Juli 2020 während maximal drei Jahren für das SEM zur Verfügung stehen. Rechtliche Grundlage für die unterbruchsfreie Verlängerung ist die vom Bundesrat am 1. April 2020 verabschiedete COVID-19-Verordnung Asyl.

Bewährtes Betriebskonzept
Das BAZ Brugg wird nur in Betrieb genommen, sofern die bestehenden Unterbringungsstrukturen der Bundesasylzentren nicht ausreichen, sei es aufgrund der Massnahmen gegen das Coronavirus oder einem Anstieg der Asylgesuche. Dabei kommt das bewährte Betriebskonzept zur Anwendung, das auch in den anderen BAZ in der Schweiz gilt. Das Betriebskonzept regelt alle Fragen der Betreuung, der Unterbringung und der Sicherheit in den BAZ. Für die Betreuung der Asylsuchenden und die Sicherheit im und rund um das Asylzentrum beauftragt das SEM wie gehabt externe Dienstleister.

  Redaktion Polizei-Schweiz       2 Juni, 2020 10:14