Polizei Schweiz
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Bern BE – Betrüger im Alter von 16 und 27 Jahren angezeigt

In einer gezielten Aktion ist es der Kantonspolizei Bern im Mai 2018 gelungen, zwei mutmassliche Betrüger anzuhalten. Die nachfolgenden Ermittlungen erhärteten den Verdacht, dass die beiden Personen an einer Betrugsserie beteiligt waren. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben.

Seit September 2017 wurden schweizweit Inserate veröffentlicht, in welchen für den Ankauf von Pelzen, Orientteppichen und anderen Waren geworben wurde. Nach
Terminvereinbarung mit den Verkaufsinteressenten unterbreiteten die Täter ein lukratives Kaufangebot für die zum Verkauf stehenden Gegenstände, wobei sie zur Bedingung machten, dass für das Zustandekommen auch Goldschmuck an sie verkauft werden müsse.

Der vorgelegte Goldschmuck wurde direkt zu einem weit unter Marktwert liegenden Preis entgegengenommen. Die restlichen Gegenstände wurden hingegen entgegen der Vereinbarung bzw. dem abgegebenen Versprechen anschliessend weder abgeholt noch bezahlt.

Nachdem mehrere Meldungen von Geschädigten bei der Kantonspolizei Bern eingegangen waren, wurden umfangreiche Ermittlungen aufgenommen. Im Rahmen dieser ist es gelungen, in einer gezielten Aktion am 23. Mai 2018 im Kanton Zürich zwei mutmassliche Täter im Alter von 16 und 27 Jahren anzuhalten und in Untersuchungshaft zu nehmen.

Ihnen wird vorgeworfen, Mitglieder einer Gruppierung zu sein, welche zwischen dem 4. September 2017 und dem 23. Mai 2018 mutmasslich für insgesamt 34 Betrugsdelikte in verschiedenen Kantonen verantwortlich ist, und dabei Schmuck im Wert von insgesamt über 160’000 Franken erbeutet zu haben.

Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat beim Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht Anklage gegen einen der beiden mutmasslichen Täter erhoben. Er wird sich wegen Betrugs sowie Geldwäscherei zu verantworten haben. Gegen den jugendlichen Mittäter wurde ein Strafbefehl erlassen und ein Einreiseverbot verfügt.

Die Kantonspolizei Bern warnt ausdrücklich davor, auf solche Angebote einzugehen und gibt folgende Tipps:

 Lassen Sie keine fremden Personen in Ihre Wohnung.
 Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Verkäufen drängen und gehen Sie nicht auf vorgeschlagene Anzahlungen ein.
 Melden Sie verdächtige Wahrnehmungen der Polizei.
 Wenden Sie sich für den Verkauf von Schmuck/Pelzwaren an Fachgeschäfte.
 Erstatten Sie Anzeige, sollten Sie geschädigt worden sein.

Kapo BE

  Redaktion Polizei-Schweiz       15 November, 2018 10:47