Polizei Schweiz
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Benachrichtigung über eine Erbschaft aus dem Ausland – Vorsicht vor Betrügern!

In den vergangenen zwei Monaten gingen bei der Kantonspolizei Freiburg mehr als zehn Meldungen
über falsche Erbschaften ein. Die Betrüger gaukeln ihren Opfern in einem Brief eine angebliche
Erbschaft vor. Sie agieren aus dem Ausland, woher auch die Absenderadressen stammen. In mehreren
Fällen gaben sie sich als angesehene spanische Anwälte aus.

Der Betrüger verlangt von seinem Opfer eine Vorauszahlung der Erbschaftsgebühren oder mit ihm in
Kontakt zu treten, um das weitere Vorgehen zu besprechen und verlangt als Gegenleistung eine
Kommission auf der Erbschaft. Sind die Zahlungen erfolgt, sind zwei Szenarien möglich: entweder
werden weitere Zahlungen unter dem Vorwand von verschiedenen Verwaltungsauflagen verlangt oder
der Kontakt bricht ab. Die überwiesenen Geldbeträge sind in jedem Fall verloren.

Allgemein ist das Phänomen des Betrugs mit Kommissionen seit Anfang der achtziger Jahre bekannt.
Mit einem Identitätsmissbrauch oder einer erfundenen Identität treten die Betrüger via Email,
Briefpost oder Fax an ihre Opfer heran und stellen ihnen grosse, finanzielle Gewinne in Aussicht. Die
versprochenen Summen reichen von einigen Zehntausend bis zu Millionen von Euros oder Dollars.
Ratschläge zur Prävention:

Vorsicht falls ein Unbekannter Ihnen ein Geschäft mit riesigen Gewinnen in Aussicht stellt,
den Vorschlag macht, Geld für die Ärmsten zu investieren oder einen Kredit zu aussergewöhnlichen
Bedingungen vorschlägt.

Niemals im Voraus Gebühren oder Kommissionen an Unbekannte bezahlen, ohne sich
vorgängig bei Branchenfachleuten über die Glaubwürdigkeit der Ansprechperson zu
informieren.

Nicht auf Meldungen über eine Lotterie an der Sie nicht teilgenommen oder Artikel die sich
nicht bestellt haben, antworten.

Nicht auf unerbetene Meldungen antworten und in keinem Fall die persönlichen Angaben oder
Bankverbindungen mitteilen, die auf Ihre Kosten benutzt werden können.

Sich nicht unter Druck setzen lassen durch die Beträge, die auf dem Spiel stehen, durch die
Dringlichkeit des Geschäfts, durch den vertraulichen Charakter der Transaktion oder die
protzigen Funktionen oder Titel die Ihre Ansprechperson vorgibt.

Vorsicht ist angezeigt, wenn irrtümlicherweise Geld an Sie überwiesen wurde und Sie gebeten
werden, dieses über ein Geldinstitut an Unbekannte weiterzuleiten.
Nehmen Sie bei Verdacht Kontakt mit der Kantonspolizei Freiburg auf (Tel. Nr.117).

Kapo FR

  Redaktion Polizei-Schweiz       22 August, 2017 11:29