Polizei Schweiz
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Basel BS – Falscher Polizist ergaunert sich 90’000 Fr.

In den letzten Tagen gingen erneut mehrere Meldungen beim Notruf der Kantonspolizei, Tel. 117, von Personen ein, weil sie von einer „Kriminalpolizistin“, einem „Polizeibeamten“ bzw. von der „Staatsanwaltschaft“ aufgefordert worden waren, ihnen, aus Gründen der Sicherheit, Geld und Wertsachen auszuhändigen. Wiederholt hat die Staatsanwaltschaft eindringlich vor dieser Betrugsmasche, letztmals am 12.11.2019, gewarnt (Siehe Meldung vom 12.11.2019).

Im vorliegenden Falle wurde am 12.11.2019 eine 77-jährige Rentnerin Opfer der Betrugsmasche. Die Frau erhielt mehrere Telefonanrufe eines Hochdeutsch sprechenden „Polizisten der Staatsanwaltschaft“. Dieser erklärte, dass es in ihrem Quartier zu mehreren Einbrüchen gekommen sei. Ihr Geld sei somit nicht mehr sicher. Nachdem die 77-Jährige über ihre finanzielle Situation eingehend ausgefragt worden war, wurde sie aufgefordert, unverzüglich Fr. 90.000.– bei ihrer Bank zu beziehen. In der Folge begab sich die Frau zu ihrer Bank, behändigte den Betrag aus ihrem Safe und legte das Geld in eine Tragtasche. Während der ganzen Zeit stand die 77-Jährige in telefonischer Verbindung mit dem „Polizisten sowie einer Polizistin“, welche ihr Anweisungen gaben. Anschliessend wurde die Frau aufgefordert, das Geld bei einem
Fahrradunterstand in der Käferholzstrasse zu deponieren. Um ca. 13.30 Uhr deponierte sie dort das Geld und begab sich wieder nach Hause. Später erhielt sie einen weiteren Anruf der „Polizisten“, welche mitteilten, dass das Geld nun in Sicherheit sei.

Allgemeines Vorgehen der Täter
Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die oft Hochdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich
nach Hause nehmen soll.

Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren. Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer
wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen.

«Call ID-Spoofing»: Es handelt sich dabei um einen «Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

Hinweise der Staatsanwaltschaft
• Die Polizei fordert nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
• Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
• Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
• Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
• Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
• Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
• Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
• Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
• Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
• Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
• Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
• Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
• Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone
• Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117
• Sollten Sie Opfer einer dieser Betrugsmaschen (falsche Polizisten, Enkeltrick etc.) geworden sein, so kontaktieren sie unverzüglich die Polizei.

Kapo BS

  Redaktion Polizei-Schweiz       13 November, 2019 08:45