Polizei Schweiz
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Bannalp NW – Hund mutmasslich von Kuhherde zu Tode getrampelt

Die Kantonspolizei Nidwalden geht davon aus, dass im Wandergebiet auf Bannalp oberhalb von Wolfenschiessen ein Hund von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden ist.

Sie stützt sich dabei auf Aussagen des zuständigen Älplers und des Hundehalters. Letzterer zog sich beim Vorfall ebenfalls Verletzungen zu.
Auf den Vorfall aufmerksam geworden ist die Kantonspolizei Nidwalden am Dienstag, 23. Juli,
als der Älpler anrief und schilderte, dass seine Mutterkuhherde aufgebracht sei und in unmittelbarer Nähe ein Hund regungslos auf der Alpweide liege. Abklärungen seitens der Kantonspolizei haben inzwischen ergeben, dass sich der Vorfall im Gebiet zwischen Bannalp und Schonegg
oberhalb von Wolfenschiessen bereits am Nachmittag des 22. Juli zugetragen hat. Nach Auskunft eines involvierten Hundehalters sind er und ein weiterer Hundehalter mit zwei weiteren Personen und den beiden angeleinten Hunden auf einer Wanderung gewesen. Dabei querten sie
die besagte Alpweide, bei der eine Tafel auf den Mutterinstinkt der Kühe hinweist. Als sich die Viehherde den Wanderern bedrohlich näherte, beschlossen sie, ihre Hunde, von denen sich die Mutterkühe und Kälber offensichtlich angegriffen fühlten, von der Leine zu nehmen, damit sie
fliehen können. Einer der Halter konnte jedoch die Leine nicht rechtzeitig lösen und kam samt Hund unter die Herde. Der Mann konnte sich auch dank dem beherzten Eingreifen des anderen Hundehalters befreien, zusammen mit seinen Begleitern fliehen und sich eigenständig in ärztliche Behandlung begeben. Dabei wurden Verletzungen am ganzen Körper festgestellt, er konnte das Spital am Folgetag jedoch wieder verlassen. Der Hund wurde bei diesem Vorfall tödlich verletzt.

Die polizeilichen Abklärungen haben ergeben, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Verdacht auf eine Strafbegehung vorliegt. Nach Bekanntwerden des Vorfalls haben die Wanderwegverantwortlichen der Gemeinde Wolfenschiessen den Wanderweg von der Bannalp zur Bannalper Schonegg aus Sicherheitsgründen und zur Beruhigung der Viehherde bis auf Weiteres gesperrt.

Die Gemeinde steht zwecks weiterem Vorgehen in Kontakt mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft. Die Beratungsstelle, die dem Bundesamt für Landwirtschaft angegliedert ist, und auch die Schweizer Wanderwege geben folgende Verhaltenstipps, um unliebsamen Begegnungen mit Kühen aus dem Weg zu gehen:
 Beachten Sie die Informationstafeln. Verhalten Sie sich ruhig, scheuchen Sie die Tiere nicht
auf. Im Allgemeinen sind Kühe neugierig und nicht gefährlich.
Medienmitteilung Kuhherde.docx 2 / 2
 Bleiben Sie wenn möglich auf dem Wanderweg. Stehen Kühe auf dem Weg, halten Sie
Abstand zu ihnen und gehen Sie in sicherer Distanz um die Herde herum. Erschrecken Sie
die Tiere nicht und drehen Sie ihnen nicht den Rücken zu.
 Nehmen Sie Ihren Hund an die Leine und halten Sie ihn unter Kontrolle. Hunde erregen bei
Kühen, Rindern und Stieren erhöhte Aufmerksamkeit. Nehmen Sie Ihren Hund auf die der
Herde abgewandte Seite, so dass er nicht sichtbar ist. Falls Kühe Ihren angeleinten Hund
angreifen, lassen Sie ihn los, damit er fliehen kann. Ein Hund ist meist schnell genug, um
einem Kuhangriff auszuweichen.
 Drohgebärden von Kühen zeichnen sich durch Heben und Senken des Kopfes, Schnauben,
Scharren und Brüllen aus. Bemerken Sie diese Alarmsignale, verlassen Sie die Weide
langsam rückwärts. Schnelle Bewegungen wirken auf Kühe bedrohlich.

Kapo NW

  Redaktion Polizei-Schweiz       24 Juli, 2019 17:02