Polizei Schweiz
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Autofahrer in fünf Tagen elf Mal geblitzt!

Zwischen Freitag, dem 20. Mai, und Dienstag, dem 24. Mai 2022, wurde ein Autofahrer auf Waadtländer Boden elfmal geblitzt.

Zwischen Freitag, dem 20. Mai, und Dienstag, dem 24. Mai 2022, wurde ein Autofahrer auf Waadtländer Boden 11 Mal wegen nicht angepasster Geschwindigkeit geblitzt, darunter zwei “Via Sicura”-Fälle.

Die 11 Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden insbesondere auf der Autobahn A1 zwischen Lausanne und Genf, aber auch in der Ortschaft Clarens festgestellt. Weitere Geschwindigkeitsübertretungen fallen für den Kanton Genf (2 Fälle) und den Kanton Aargau (1 Fall) auf.

Fall “via sicura”.

Am Montag, den 23. Mai, gegen 2.55 Uhr, stellte das Radargerät auf der Autobahn A1 zwischen Nyon und Genf fest, dass ein Personenwagen mit einer Geschwindigkeit von 215 km/h (210 km/h nach Abzug) fuhr, anstatt der an dieser Stelle erlaubten 120 km/h.

Am Dienstag, den 24. Mai, gegen 2.18 Uhr, zeigte das Radargerät für denselben Pkw eine Geschwindigkeit von 180 km/h (175 km/h nach Abzug) an, anstatt der an dieser Stelle (Baustellenzone) erlaubten 80 km/h.

Nach Untersuchungen durch die Ermittler des Radarbüros wurde der Fahrer, ein 24-jähriger Staatsangehöriger aus Katar, der sich auf der Durchreise in unserem Land befand, angehalten.

Der Autofahrer wurde in einem Zentrum der mobilen Gendarmerie (CGM) in Anwesenheit eines Pflichtverteidigers angehört. Sein Fahrzeug wurde beschlagnahmt. Die Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Waadtländer Polizei erinnert daran, dass nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle mit Todesopfern ist.

Die Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten einzuhalten und die Geschwindigkeit den Strassenverhältnissen anzupassen, um Unfälle und die Gefährdung anderer zu vermeiden. Gemäß den “via sicura”-Bestimmungen liegt ein Raserdelikt vor, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde :

um mindestens 40 km/h auf Strecken, die auf 20 und 30 km/h begrenzt sind;
um mindestens 50 km/h auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ;
um mindestens 60 km/h auf Strecken mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ;
mindestens 80 km/h auf Strecken, auf denen die Höchstgeschwindigkeit über 80 km/h liegt.
Raserei wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis vier Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens zwei Jahren bestraft. Hinzu kommt die Beschlagnahmung des benutzten Fahrzeugs, die von der urteilenden Behörde ausgesprochen werden kann.

Quelle der Meldung: Police cantonale vaudoise

  Redaktion Polizei-Schweiz       8 Juni, 2022 18:30