Asylzentrum Walzenhausen AR – Bundesgericht weist Beschwerde ab
Heute eröffnete das Bundesgericht sein Urteil: Das Bundesgericht entschied für die Nutzung des Sonneblicks in Walzenhausen als Asylzentrum. Es wies die Beschwerde eines anwohnenden Ehepaars gegen das Urteil des Obergerichts ab. Der Regierungsrat wird nun die Inbetriebnahme des Sonneblicks vorbereiten.
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Im Frühling 2016 gab der Kanton bekannt, dass er im Sonneblick in Walzenhausen ein Asylzentrum plant. Er schloss dafür mit der gleichnamigen Stiftung einen Mietvertrag ab. Der Kanton stand damals unter dem Eindruck einer anhaltend hohen Anzahl an Zuweisungen von Asylsuchenden und benötigte weitere Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum.
Die Baubewilligungskommission Walzenhausen verweigerte jedoch die Baubewilligung und damit die Umnutzung der Liegenschaft. Die Stiftung und der Kanton erhoben erfolgreich dagegen Rekurs beim Departement Bau und Volkswirtschaft. Das Ausserrhoder Obergericht bestätigte den Rekursentscheid und stufte die Nutzung des Sonneblicks als Asylzentrum als zulässig ein. Das Bundesgericht kommt nun zum gleichen Schluss und gibt damit definitiv grünes Licht für das Asylzentrum Sonneblick.
Mittlerweile sind die Zuweisungen von Asylsuchenden zurückgegangen. Die Prognosen des Staatssekretariats für Migration gehen derzeit von keinen markanten Erhöhungen aus; die aussenpolitische Lage kann sich aber stets rasch ändern. Der Kanton benötigt weiterhin Unterbringungsplätze in einem kantonalen Zentrum, weil das bisherige Asylzentrum Landegg Ende 2020 geschlossen wird. Zusammen mit dem Kanton St.Gallen als Zentrumsbetreiber wird nun die Eröffnung des Asylzentrums Sonneblick vorbereitet. Der Kanton wird dafür auch das Gespräch mit der Gemeinde suchen.