Aargau AG – Zwei Raser aus dem Verkehr gezogen
Bei Geschwindigkeitskontrollen am Benken sowie auf der A1 mass die Kantonspolizei zwei Automobilisten, welche mit ihrem Tempo den Rasertatbestand erfüllten. Einer der beiden wurde festgenommen.
Auf beliebter Motorradstrecke gerast
Die Benkenstrasse zwischen Oberhof und Küttigen ist eine beliebte Ausflugstrecke und ist daher besonders an sonnigen Wochenenden vom Freizeitverkehr stark belastet. Dies führt zu erheblichen Lärmemissionen, welche von den Anwohnern als störend empfunden werden. Nachdem bereits am Karfreitag zahlreiche Lärmklagen eingegangen waren, führte die Kantonspolizei Aargau am Samstag, 11. April 2020, bei Oberhof eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h.
Um frühen Nachmittag erfasste die Polizei mit dem Lasermessgerät einen Kia, der mit 153 km/h in Richtung Passhöhe fuhr. Die Kantonspolizei stoppte den Wagen, der von einem 21-jährigen Schweizer gelenkt wurde. Da er mit dieser massiven Geschwindigkeitsüberschreitung den sogenannten Rasertatbestand erfüllte, schaltete die Polizei die Staatsanwaltschaft ein.
Diese eröffnete eine Strafuntersuchung. Die Kantonspolizei nahm dem Neulenker den Führerausweis auf Probe ab. Im weiteren wurde ein Motorradfahrer mit 130 km/h gemessen. Auch er musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Nächtlichen Raser festgenommen
Wie in der Vornacht führte die Kantonspolizei in der Nacht auf Ostersonntag auf der A1 bei Spreitenbach eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei stellte sie das Radargerät in Fahrtrichtung Bern auf. Kurz nach 22.30 Uhr erfasste dieses einen VW Beetle mit 219 km/h. Mit dieser Geschwindigkeit wird der sogenannte Rasertatbestand erfüllt.
Die Kantonspolizei ermittelte den Lenker und suchte den 22- jährigen Kolumbianer noch in der Nacht an seinem Wohnort im Bezirk Baden auf. Er wurde für die weiteren Ermittlungen vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Seinen Führerausweis auf Probe muss der Neulenker abgeben.
Kapo AG