Polizei Schweiz
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1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am 1. August immer wieder zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu beachten.

Die Kantonspolizei Solothurn bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk sollte sich daher auf den 1. August beschränken. Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen. Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt:

· Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig gelesen werden.
· Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort ohne Zugang für Unberechtigte oder Kinder.
· Halten Sie einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen mit Wasser aufgefüllten Eimer bereit.
· Schützen Sie gelagertes Feuerwerk vor Funkenwurf.
· Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollte genügend Abstand zu Menschenansammlungen, Gebäuden und Wäldern
eingehalten werden.
· Lassen sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
· Tiere reagieren in der Regel sehr sensibel auf lautes Knallen. Denken Sie auch an diesen Umstand. Beschränken
Sie das Abfeuern von Feuerwerk auf den 1. August. So helfen Sie mit, unnötiges Tierleiden zu vermeiden.
· Raketen und dergleichen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtungen gestartet werden und es ist auf
eine ungehinderte Flugbahn zu achten. Halten Sie Raketen und dergleichen beim Abfeuern nicht mit blossen
Händen.
· Nähern Sie sich einem Feuerwerkskörper bei einem Versagen erst nach 10 Minuten und unternehmen Sie keine
Nachzündungen.
· Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen an Gebäuden die Türen, Fenster und Dachluken zu schliessen und
Sonnenstoren hochzuziehen.
· Feuerwerkskörper ab der Kategorie 4 dürfen nur durch Personen mit Fachkenntnissen verwendet werden.
· Weitere Informationen und Tipps können Sie auch folgender Internetseite entnehmen: http://www.fedpol.admin.ch

Wenn doch etwas passiert…

· Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand, alarmieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 112 oder 117.

Ihre Kantonspolizei Solothurn wünscht Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August.

Kapo SO

  Redaktion Polizei-Schweiz       25 Juli, 2017 08:07