Polizei Schweiz
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Steinhausen ZG – Polizei kontrolliert getunte Autos

Am Samstagabend fand ein legales Treffen von Tuning-Fahrzeugen statt. Die Polizei hat
eine Kontrolle durchgeführt und 7 von 50 Autos beanstandet. Für die Lenker der mängelfreien
Fahrzeugen gab es hingegen ein Lob mit auf die Fahrt.

Am Samstagabend (25. März 2017) trafen rund 50 getunte Fahrzeuge aus den Kantonen ZG,
LU, SZ, AG, SG, TI sowie aus Deutschland beim Parkplatz des Einkaufszentrums Zugerland in
Steinhausen ein. Die Polizei führte eine Verkehrskontrolle durch. Spezialisten der Verkehrspolizei
und des Strassenverkehrsamtes Zug überprüften Fahrzeugen der Marken Lamborghini,
Ferrari, Mercedes, BMW, Audi, VW, Subaru, Honda, Suzuki, Ford etc. auf deren Betriebssicherheit
und die Rechtmässigkeit der getätigten Umbauten. Sieben Autos wiesen die Polizisten
für eine vertiefte Inspektion ins Strassenverkehrsamt ein. Dort stellte ein Experte an den Fahrzeugen
verschiedene Mängel fest:

typenfremde Fahrzeugteile,

unerlaubtes Verdunkeln von Heckleuchten, Rückstrahlern oder Nebellichtern (versprayen
oder bekleben), so dass diese weniger stark leuchten,

unerlaubtes Entfernen von Vorschall-, Nachschall- oder Mittelschalldämpfer, so dass die
Fahrzeuge lauter tönen,

unerlaubtes Anbringen von Aufklebern auf der Frontscheibe und dadurch Sichtbehinderu ngen,

fehlende Eintragungen von erlaubten aber beim Strassenverkehrsamt meldepflichtigen Ab-
änderungen im Fahrzeugausweis.

Die Lenker der beanstandeten Autos wurden aufgrund dieser nicht vorschriftsgemässen Abänderungen
oder fehlender Eintragungen im Fahrzeugausweis verzeigt. Sie müssen zudem die
unerlaubten Abänderungen beim Strassenverkehrsamt überprüfen lassen. Ihnen wurde eine
Mängelliste ausgehändigt. Anschliessend durften sie die Fahrt ebenfalls fortsetzen. Alle Teilnehmenden
des Treffens verhielten sich während der ganzen Kontrolle kooperativ.

Rechtliches

Das Tuning von Fahrzeugen ist grundsätzlich zulässig – wobei nicht alles erlaubt ist. Der Gesetzgeber
verlangt für abgeänderte Fahrzeuge eine Prüfung durch die Zulassungsbehörden
(Strassenverkehrsämtern). Fahrzeugänderungen, die die Verkehrssicherheit gefährden können,
führen zu einer Melde- und Prüfungspflicht. Zu bedenken ist etwa, dass ein stärkerer Motor

stärkere Bremsen erfordert oder z.B. eine Spurverbreiterung breitere Kotflügel notwendig
macht (Regenwassergist beim Fahren auf nassen Strassen kann nachfolgende Fahrzeuge gefährden).
Welche Änderung am Fahrzeug meldepflichtig sind, regelt die Verordnung über die
technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (Art. 34 Abs. 2 VTS).

  Redaktion Polizei-Schweiz       27 März, 2017 03:27