Polizei Schweiz
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Täuffelen BE – Todesraser von 2011: Obergericht reduziert Strafe

Das Berner Obergericht schätzt die Strafen vom Raserunfall aus dem Jahre 2011 anders ein, als es die erste Instanz tat.

Einer der beiden am Unfall beteiligte Junglenker wurde vom Vorwurf der eventualvorsätzlichen Tötung freigesprochen.
Er wurde zu einer bedingte Geldstrafe wegen zwei groben Verkehrsregelverletzungen verurteilt.

Die erste Instanz hatte den Mann noch als Mittäter betrachtet und wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Der zweite Raser wurde wegen eventualvorsätzlicher Tötung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteile. Die erste Instanz hatte noch siebeneinhalb Jahre ausgesprochen.

Gemäss verkehrstechnischem Gutachten war der 24-Jährige im Dezember 2011 mit 93 bis 100 km/h unterwegs, als sein Wagen ins Schleudern geriet, sich um die eigene Achse drehte und auf der Gegenfahrbahn in den entgegenkommenden Wagen krachte. Das Auto des Rasers erfasste darauf eine Familie mit 2 Kindern – eines der beiden Kinder wurde wie die Mutter verletzt, der Vater starb noch an der Unfallstelle.

  Redaktion Polizei-Schweiz       9 März, 2017 16:34