Polizei Schweiz
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Hünenberg ZG – Polizeieinsatz wegen Softair-Waffen

Die Zuger Polizei hat ein junges Paar angehalten, die mit zwei Softair-Waffen unterwegs
gewesen sind. Der Besitzer wurde verzeigt ? die Waffen sichergestellt.

Eine aufmerksame Bürgerin meldete der Zuger Polizei am Donnerstag (9. Februar 2016), kurz
nach 16:30 Uhr, dass sie im Gebiet Ehret einen Mann und eine Frau beobachtet habe, die in
einer Tasche eine Waffe mitführten. Gestützt auf diese Meldung rückten sofort mehrere Patrouillen
aus. Wenige Minuten später gelang es den Einsatzkräften, die beiden gesuchten Personen
anzuhalten und zu kontrollieren. Dabei wurden zwei Softair-Waffen mit der passenden
Munition gefunden und sichergestellt.

Der Besitzer der Pistolen, ein 24-jähriger Schweizer,
wurde verzeigt und muss sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug verantworten.
Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens
mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit
ist – abgesehen von einigen Ausnahmen – nicht erlaubt.

In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an die Bevölkerung, das eigene Handeln sehr
sensibel zu prüfen. Sogenannte Softair-Waffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizistinnen
und Polizisten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden. Das Mitführen
und Zeigen dieser Waffen kann zu gefährlichen Situationen führen, die schnell eskalieren können.

  Redaktion Polizei-Schweiz       10 Februar, 2017 12:34