Polizei Schweiz
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Basel BS – Vorsicht vor Sexting, Erpressungsversuche mit intimen Bildern

In den letzten Tagen erstatteten mehrere Personen Anzeige, weil sie von einer unbekannten
Täterschaft mit Sexbildern erpresst wurden. Die Täterschaft, welche sich in der Regel im Ausland
befindet, tritt mit ihren späteren Opfern über das Internet in Kontakt.

In einem der Fälle erhielt ein junger Mann eine Freundschaftsanfrage von einer unbekannten
Frau in einem sozialen Netzwerk. Nachdem sie sich unterhalten hatten, vereinbarten sie einen
Videochat. Dabei bekundete die Frau Interesse an einer Beziehung und zog sich aus. In der
Folge forderte sie den jungen Mann auf, sich ebenfalls vor der Webcam auszuziehen. Kurz nach
Beendigung des Videochats teilte ihm die Frau mit, dass das Video aufgezeichnet worden sei und
nur dann nicht in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werde, wenn er mehrere tausend
Franken bezahle. Als der Mann sich weigerte, wurde das Video im Internet hochgeladen.
Diese Veröffentlichungen können zu einer grossen Belastung werden und Auswirkungen im
privaten und beruflichen Bereich haben. Bilder, die einmal im Netz sind, bleiben meistens auch
dort und tauchen vielerorts unerwartet auf, ohne dass darauf Einfluss genommen werden kann.
Der Versand von Nacktbildern kann somit weitreichende Konsequenzen haben, deren sich viele
oft nicht bewusst sind.

Die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft raten deshalb eindringlich, dass keine
solchen Bilder erstellt und ins Internet gestellt bzw. über MMS auf Smartphones verbreitet
werden. Speziell bei jüngeren Menschen werden Bilder aus dem Intimbereich als Treu- oder
Liebesbeweis eingefordert oder unaufgefordert verschickt. Bricht z.B. eine Beziehung
auseinander, können solche Bilder verbreitet, kopiert und als „Revenge-Porn” oder als Cybermobbing
verwendet werden.

Die Staatsanwaltschaft empfiehlt im Weiteren, keiner unbekannten Person Geld zu überweisen
und mit dem Anbieter der jeweiligen Plattform Kontakt aufzunehmen, damit die Veröffentlichung
verhindert oder rückgängig gemacht werden kann. Zudem rät sie zur Anzeigeerstattung.

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Oktober, 2016 12:28