Polizei Schweiz
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Aargau – Nach Raserfahrt festgenommen – Kontrollen in Mellingen, Oftringen und Suhr AG

Bei Geschwindigkeitskontrollen in Mellingen, Oftringen und Suhr erfasste die Polizei je einen Autofahrer mit stark übersetzter Geschwindigkeit. Einer von ihnen wurde festgenommen.

Führerausweis am Wohnort abgenommen

Die Kantonspolizei Aargau setzte eines ihrer beiden Radargeräte am Freitagnachmittag, 29. Mai 2015, auf der Hauptstrasse zwischen Mellingen und Stetten ein. Auf dieser Ausserortsstrecke gilt die übliche Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Um 16.45 Uhr erfasste das Gerät einen Mercedes SLK mit 145 km/h. Abzüglich der gesetzlichen Toleranz ergibt sich daraus eine strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung von 59 km/h.

Sogleich ermittelte die Kantonspolizei den Lenker und suchte ihn am Wohnort auf. Dort nahm sie ihm den Führerausweis zu Handen des Strassenverkehrsamtes ab. Der 48-jährige Schweizer wurde in der Folge an die Staatsanwaltschaft verzeigt.

Fehlbarer Lenker festgenommen

Am Freitagabend führte die Regionalpolizei Zofingen auf der Luzernerstrasse in Oftringen eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Bei der Messstelle im Bereich der Autobahnüberführung gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Um 20.20 Uhr mass das Radargerät dort einen BMW mit 118 km/h.

Die Ermittlungen nach dem Lenker führten zu einem 19-jährigen Italiener aus dem Kanton Solothurn. Angesichts der überaus hohen strafbaren Geschwindigkeitsüberschreitung von 64 km/h schaltete die Kantonspolizei die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ein. Auf deren Anordnung hin wurde der 19-Jährige festgenommen und über Nacht in Haft gesetzt. Sein Auto beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft. Auch ihm nahm die Kantonspolizei den Führerausweis ab. Dem Junglenker drohen nun empfindliche strafrechtliche Folgen und ein langfristiger Führerausweisentzug.

Auto sichergestellt

Die gleichen Konsequenzen drohen einem 22-jährigen Portugiesen. Ihn mass die Kantonspolizei am Samstag, 30. Mai 2015, um 22.30 Uhr zwischen Suhr und Hunzenschwil mit 157 km/h – erlaubt wären dort 80 km/h. Nach Abzug der Toleranz beträgt die strafbare Geschwindigkeitsüberschreitung 70 km/h.

Die Kantonspolizei stoppte den Junglenker kurz danach und brachte ihn zur Einvernahme auf den Polizeistützpunkt. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete sogleich eine Strafuntersuchung und ordnete die Beschlagnahmung des BMW M3 an. Seinen Führerausweis musste der junge Mann auf der Stelle abgeben.

«Raser-Artikel» erfüllt

Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung kommt bei den in Oftringen und Suhr gemessenen Autofahrern Artikel 90 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes zur Anwendung. Diese als «Raser-Artikel» bekannte Bestimmung ist seit 1. Januar 2013 in Kraft.

  Redaktion Polizei-Schweiz       1 Juni, 2015 15:28