Polizei Schweiz
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WARNUNG – Sextortion Reloaded – Reagieren Sie nicht auf E-Mails von der Polizei!

Letzte Woche wurde die Schweizerische Kriminalprävention SKP auf einen Fall aufmerksam gemacht, der einmal mehr aufzeigt, dass es sich bei den Betrügerinnen und Betrügern um einen sehr kreativen Menschenschlag handelt. Dem Empfänger der französischen E-Mail (siehe unten) wird von einem Mitarbeiter der Polizei mit dem Namen René François vorgeworfen, im Internet Kinderpornografie angeschaut zu haben. Die angefügte Beschreibung des Tathergangs lässt erahnen, dass dem Empfänger unterstellt wird, mit einer Minderjährigen im Videochat gewesen zu sein und sich ihr dabei nackt gezeigt zu haben. Der Empfänger wird informiert, dass die Vorwürfe für eine Festnahme ausreichen und eine grossangelegte Medieninformation sowie die Publikation der Nacktfotos kurz bevorstehe. René François lässt den Empfänger jedoch auch wissen, dass es möglich ist, das Dossier löschen zu lassen. Er bittet deshalb um rasche Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon.

Was ist von einer solchen E-Mail zu halten?
Erstens handelt es sich mit 100%iger Sicherheit um einen Betrugsversuch. Diese Nachricht wurde ganz bestimmt nicht von einer polizeilichen Behörde verschickt, weil die Polizei genauso wenig Ermittlungen per E-Mail durchführt wie Banken Kreditkartendaten im E-Mail-Kontakt erfragen! Wenn die Polizei etwas von Ihnen will, schreibt sie einen Brief, ruft an oder kommt bei Ihnen vorbei. Zweitens liegt der Verdacht nahe, dass es sich bei diesem Betrugsversuch um eine Art «Sextortion Reloaded» handelt. Womöglich spekulieren die Absender der E-Mail darauf, dass der Empfänger sich in einem vergangenen Videochat nackt gezeigt hat und aufgrund der E-Mail nun befürchtet, dass sein Gegenüber minderjährig war. Wahrscheinlicher ist, dass die unten aufgeführte E-Mail gezielt an Männer geht, die Opfer von Sextortion wurden und nun auch noch mit der drohenden Verhaftung erpresst werden sollen. Was auch immer dahinter steckt, es ist selten ratsam, sich auf die Spielchen von Erpressern einzulassen.

Die SKP rät:
– Gehen Sie auf Forderungen wie diese nicht ein! Auch wenn Sie die Kriminellen für die Löschung Ihres «Dossiers» oder Ihrer Nacktbilder bezahlen, werden Sie bald weitere Zahlungsforderungen erhalten und können trotzdem niemals sicher sein, dass Ihre Bilder wirklich gelöscht wurden. Die SKP ist immer wieder mit Fällen konfrontiert, wo Opfer von Sextortion Geld an ihre Erpresser überwiesen haben und die Nacktfotos dennoch veröffentlicht wurden.

– Verhindern Sie, dass andere Menschen in Besitz von Fotos kommen, auf denen Sie nackt oder sonst wie kompromittierend zu sehen sind!

– Falls Sie tatsächlich wissentlich mit einer Minderjährigen im Chat waren und Sie dabei sexuelle Handlungen an sich vorgenommen und/oder Ihr Gegenüber zu solchen Handlungen aufgefordert haben, ist dies weder moralisch zu rechtfertigen noch gesetzlich erlaubt! Machen Sie sich bewusst, dass es sich dabei um ein Offizialdelikt handelt, das von Amtes wegen verfolgt wird! Aber niemals per E-Mail.

  Redaktion Polizei-Schweiz       18 Februar, 2015 19:13