Polizei Schweiz
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Baden AG – Anklage gegen mutmasslichen Drahtzieher eines Drogenrings

Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen den Betreiber eines Nachtklubs im Bezirk Baden Anklage wegen gewerbs- und bandenmässigen Drogenhandels erhoben. Die Anklage fordert 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Dem Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft Baden gewerbs- und bandenmässigen Handel mit Marihuana sowie Handel mit Heroin vor. Als Kopf einer mehrere Personen umfassenden Bande soll er am Verkauf von über 50 Kilogramm Marihuana beteiligt gewesen sein und dabei einen Umsatz von rund 200'000 Franken erzielt haben. Weiter soll der Beschuldigte mehrere Kilogramm Heroingemisch in Umlauf gebracht haben. Der Beschuldigte befand sich seit September 2013 in Untersuchungshaft. Vergangene Woche hat das Zwangsmassnahmengericht die beantragte Sicherheitshaft verfügt. Den Grossteil der ihm vorgeworfenen Tathandlungen bestreitet der Mann. Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren.

Intensive Ermittlungsarbeit

Mit der Anklage gegen den heute 31jährigen Kosovaren schliesst die Staatsanwaltschaft Baden eine der umfangreichsten Strafuntersuchungen der letzten Jahre ab. Mit aufwändiger, zum Teil verdeckter Ermittlungsarbeit durch die Betäubungsmittelgruppe der Kantonspolizei Aargau führte die Staatsanwaltschaft Baden im Umfeld des Beschuldigten in den letzten knapp vier Jahren Strafverfahren gegen mehr als zwei Dutzend Personen wegen Drogenhandels und Geldwäscherei. Um diese Strafverfahren überhaupt führen zu können, mussten über eine Zeitdauer von zirka zweieinhalb Jahren verschiedene verdeckte Ermittlungsmassnahmen eingesetzt werden. Das Drahtziehen für die Organisation und Abwicklung diverser Drogengeschäfte lastet die Staatsanwaltschaft dem Betreiber des Nachtclubs an.

Anklage gegen weitere Beteiligte hängig

Mehr als 20 Personen aus dem Umfeld des Club-Betreibers wurden seit Ende 2012 bis im Herbst 2014 zu unterschiedlichen Freiheitsstrafen von bis zu neun Jahren verurteilt. Mit Ausnahme von zwei am Drogenhandel beteiligten Personen, welche Berufung gegen die Urteile angemeldet haben, sind alle übrigen Personen zwischenzeitlich rechtskräftig verurteilt.

Neben der Anklage gegen den Hauptbeschuldigten sind am Bezirksgericht Baden noch zwei weitere Anklagen hängig. Gegen einen weiteren in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten wird die Staatsanwaltschaft Baden voraussichtlich Anfang 2015 Anklage erheben.

  Redaktion Polizei-Schweiz       3 Dezember, 2014 09:59