Polizei Schweiz
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Kanton Solothurn – 1. August – Vorsicht im Umgang mit Feuerwerkskörpern

Im Umgang mit Feuerwerk kommt es am 1. August leider immer wieder
zu Unfällen mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Polizei appelliert
an die Bevölkerung, die grundlegendsten Vorsichtsmassnahmen zu be-
achten.

Die Kantonspolizei Solothurn bittet darum, Mitmenschen und Tiere nicht unnötig
mit dem Abbrennen von Feuerwerk zu erschrecken. Das Abfeuern von Feuerwerk
sollte sich auf den 1. August beschränken. Im Umgang mit Feuerwerkskörpern ist
besondere Vorsicht geboten. Die Polizei erinnert nachfolgend an die wichtigsten
Punkte, die es zu beachten gilt:

• Vor dem Abbrennen von Feuerwerk sollte die Gebrauchsanweisung sorgfältig
gelesen werden.
• Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen Ort ohne Zugang für Unbe-
rechtigte und Kinder.
• Halten Sie einen Feuerlöscher, eine Löschdecke oder einen Eimer mit Wasser
bereit.
• Gelagertes Feuerwerk vor Funkenwurf schützen.
• Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern sollte genügend Abstand zu Men-
schenansammlungen, Gebäuden und Wäldern eingehalten werden.
• Lassen sie Kinder nicht unbeaufsichtigt Feuerwerk abbrennen.
• Raketen und dergleichen sollten nur aus gut verankerten Abschussvorrichtun-
gen gestartet werden und es ist auf eine ungehinderte Flugbahn zu achten.
Halten Sie Raketen und dergleichen beim Abfeuern nicht mit blossen Händen.
• Nähern Sie sich einem Feuerwerkskörper bei einem Versagen erst nach 10 Mi-
nuten und unternehmen Sie keine Nachzündungen.
• Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen an Gebäuden die Fenster zu schliessen
und Sonnenstoren hochzuziehen.
• Feuerwerkskörper ab der Kategorie 4 dürfen nur durch Personen mit Fach-
kenntnissen verwendet werden.
• Weitere Informationen und Tipps können Sie auch folgender Internetseite ent-
nehmen: http://www.fedpol.admin.ch
Wenn doch etwas passiert…
• Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Unfall oder Brand, alar-
mieren Sie unverzüglich die Polizei via Notruf 117 oder 112.
Ihre Polizei wünscht Ihnen einen schönen und unfallfreien 1. August.

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Juli, 2014 21:41