Polizei Schweiz
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Prävention – Thema Stalking – Was kann man tun, wenn man akut betroffen ist?

Schutzmassnahmen können auch auf zivilrechtlichem Weg erwirkt werden. Je nach Sachlage ist es angebracht, die von Stalking betroffene Person darauf hinzuweisen. Hilfe und genauere Erklärungen erhält das Opfer bei Opferberatungsstellen. Nachstehend das Wichtigste in Kürze:

 

  • Gestützt auf Art. 28b ZGB kann das Opfer, das über eine längere Zeit zwanghaft verfolgt und belästigt wird, verschiedene Unterlassungsansprüche geltend machen. Exemplarisch nennt die Bestimmung ein Annäherungs-, Orts- sowie Kontaktaufnahmeverbot.
  • Um eine Schutzmassnahme in die Wege zu leiten, muss das Opfer aber selbst aktiv werden. Konkret bedeutet dies, dass die betroffene Person beim zuständigen Gericht (Gericht des Wohnsitzes einer der Parteien, Art. 10 ZPO) einen betreffenden Antrag stellen muss.
  • Verlangt es die Dringlichkeit der Situation, kann das Gericht bereits während der Dauer des Verfahrens vorsorgliche oder superprovisorische Massnahmen (Art. 261 ff. ZPO) anordnen, um einen effektiven Schutz des Opfers zu gewährleisten.
  • Handelt es sich bei Tatperson und Opfer um ein Ehepaar oder um ein in Scheidung lebendes Paar, kann das Gericht vorsorgliche Eheschutzmassnahmen verfügen (Art. 172 ff. ZGB, Art. 276 ZPO).
  • Insbesondere Art. 176 ZGB über die Regelung des getrennt Lebens kann je nach Situation Bedeutung haben. Das Gericht kann gestützt auf diese Bestimmung über die Nutzung des ehemals gemeinsamen Domizils bestimmen.
  • Für eingetragene Partnerschaften gelten ähnliche (Art. 13 ff. PartG), respektive bei gerichtlicher Auflösung der Partnerschaft gleiche (Art. 35 PartG, Art. 276 ZPO, Art. 172 ff. ZGB) Bestimmungen.
  • Weiter ist auf den fürsorgerischen Freiheitsentzug (Art. 426 ZGB) zu verweisen, welchem in Stalking-Fällen jedoch eine marginale Bedeutung zukommt.

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Droht der Tatperson bei Ungehorsam gegen eine entsprechende amtliche Verfügung eine Busse, so ist die Polizei über das Verhalten der Tatperson in Kenntnis zu setzen.
 

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Broschüre "Stalking: Grenzen setzen!"

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       28 Juli, 2014 16:53