Polizei Schweiz
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Glarus GL – NKVF veröffentlicht ihren Bericht über das kantonale Gefängnis Glarus

Bern, 06.02.2014 – Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) veröffentlicht heute einen Bericht über ihren Besuch im kantonalen Gefängnis Glarus vom 16. April 2013. Die Kommission bezeichnete die veraltete Infrastruktur und die daraus resultierenden Einschränkungen auf die Bewegungsfreiheit der Insassen, namentlich in ausländerrechtlicher Administrativhaft als übermässig. Auch wird die Anstalt für weibliche Insassinnen als ungeeignet und das Haftregime der Untersuchungshaft von der Kommission als zu einschränkend eingestuft und entsprechende Lockerungen angeregt. Handlungsbedarf sieht die NKVF schliesslich bei der gesetzlichen Konkretisierung des Disziplinarwesens und der Sicherungsmassnahmen.
 
Veraltete Infrastruktur
Die als sehr eng zu bezeichnenden Platzverhältnisse in dem über hundertjährigen Gefängnisgebäude sowie die materiell einschränkenden Bedingungen erschweren den behördlichen Vollzugsauftrag und schränken insbesondere die Bewegungsfreiheit von Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft in übermässiger Weise ein. Den Insassen stehen nicht genügend Räumlichkeiten für Beschäftigung und Freizeitaktivitäten zur Verfügung. Ausserdem ist die Anstalt für die Unterbringung von weiblichen Personen ungeeignet. Die Kommission empfiehlt der Anstaltsleitung, die Schaffung einer eigenständigen Abteilung zu prüfen, welche ein abweichend freieres Haftregime für ausländerrechtlich Inhaftierte ermöglichen würde. Auch regt sie an, auf konkordatlicher Ebene nach geeigneteren Lösungen für die Unterbringung von weiblichen Personen zu suchen. 
 
 
Bedingungen der Untersuchungshaft zu restriktiv
Da das Gefängnis nur über ein beschränktes Angebot an Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten verfügt, verbringen Untersuchungshäftlinge in der Regel täglich 23 Stunden in ihren Zellen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die langen Einschlusszeiten unter Berücksichtigung der Kollusionsgefahr, wenn immer möglich durch ein situativ angepasstes Angebot an Freizeit‐ und Beschäftigungsmöglichkeiten reduziert werden sollten.
 
 
 
Disziplinarwesen und Sicherungsmassnahmen
Im Bereich des Disziplinarwesens besteht nach Ansicht der Kommission gesetzlicher Handlungsbedarf. Namentlich empfiehlt die Kommission standardgemäss, dass der Arrest bei Erwachsenen 14 Tage nicht überschreiten sollte. Auch erachtet sie als problematisch, dass das Verheimlichen von schweren ansteckenden Krankheiten sowie das Vortäuschen von Krankheiten disziplinarisch geahndet werden kann, und empfiehlt, die entsprechende Ziffer im kantonalen Gesetz zu streichen. Die Kommission ist schliesslich der Auffassung, dass die Kompetenzregelung beim Verfügen von Sicherungsmassnahmen auf Stufe Anstaltsleitung und Amt anzusetzen ist und im Rahmen eines internen Reglements einer weiteren Konkretisierung bedarf.

 

  Redaktion Polizei-Schweiz       6 Februar, 2014 19:14