Oberbüren SG, Appenzell AI: Von Aesch schon mit 20 wegen versuchter Erpressung verurteilt – Gericht 1961: "ein Psychopath"
Die Neue Zürcher Zeitung befaßt sich auch mit der Vergangenheit des mutmaßlichen Entführers von Aesch und hierbei kommt es zu neuen Enthüllungen: Dieser ist laut NZZ wegen versuchter Erpressung vorbestraft. Denn in der NZZ vom 8. September 1961 wurde ausführlich über den Fall vor dem Zürcher Obergericht berichtet.
Kaum 20 Jahre alt, forderte Von Aesch einen Kaufmann in einem Brief auf, 10 000 Franken zu zahlen. (auf die heutige Kaufkraft umgerechnet, wären das gegenwärtig zirka 100.000 Fr)
Von Aesch soll gemäß Bericht der NZZ von heute Nacht bei der Erpressung drastisch gedroht haben: Wenn der erpreßte Kaufmann nicht zahle, so werde sein kleiner Sohn nicht mehr vom Kindergarten heimkehren, berichtet die NZZ weiter.
Vom Gerichtspsychiater als "Psychopath" beurteilt
Wie die neue Zürcher Zeitung weiter berichtet, wurde er vom Gericht damals als Psychopath beurteilt.
Nachdem er 1959 eine kaufmännische Lehre abschloß, machte er sich selbständig und zog einen Handel mit Kugelschreibern auf.
Hierbei soll er sein Geschäft vernachlässigt, vom Onkel und von der Schwester Gelder als Darlehen geliehen haben und überdies auf großem Fuß gelebt haben. Er hatte gemäß Bericht der NZZ einen "MG" gekauft, den er, so hieß es damals im Zusammenhang mit der Verurteilung wegen versuchter Erpressung "weniger für sein Geschäft als für Vergnügungsfahrten brauchte".
Von einer Notlage habe, so der damalige NZZ-Gerichts-Berichterstatter, jedoch nicht gesprochen werden können. Vielmehr sei der Gerichtspsychiater zur Ansicht gekommen, der Angeklagte sei ein "mangelhaft entwickelter, infantiler Psychopath" berichtet die Neue Züricher Zeitung heute nacht um 21 Uhr 19.
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